Allgemeine Geschäftsbedingungen
B&M Marketscale GbR · Stand: Mai 2026 · Gültig ab: 01.05.2026
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der B&M Marketscale GbR, Edelweißstraße 6, 81541 München, handelnd unter der Marke MagnetSeiten, nachfolgend „Auftragnehmer", und ihren Kunden, nachfolgend „Auftraggeber", über Webdesign, Landingpages, digitale Marketingdienstleistungen, Content-Erstellung, technische Betreuung, SEO, Videoerstellung und verwandte digitale Leistungen.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt zustande durch die Annahme eines Angebots, die Unterzeichnung eines Projektauftrags, eine Auftragsbestätigung in Textform oder durch den Beginn der Leistungserbringung nach Zustimmung des Auftraggebers.
Maßgeblich für den Umfang der Leistung sind das jeweilige Angebot, der Projektauftrag, die Auftragsbestätigung oder eine sonstige Vereinbarung in Textform.
3. Leistungen und Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig und fachgerecht nach Maßgabe des jeweiligen Angebots oder Projektauftrags. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmten Leads, Bewerbungen, Verkäufe, Rankings, Reichweiten, Umsätze oder sonstigen Ergebnisse garantiert.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrags und können gesondert beauftragt werden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete freie Mitarbeiter, Subunternehmer oder technische Dienstleister einzusetzen, sofern berechtigte Interessen des Auftraggebers dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen, Zugangsdaten, Freigaben, Texte, Bilder, Logos und sonstigen Materialien rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung.
Verzögerungen, die durch fehlende, verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Fristen verlängern sich in diesem Fall angemessen. Entsteht dadurch zusätzlicher Aufwand, kann dieser gesondert vergütet werden, sofern dies vereinbart wurde oder nach den Umständen erforderlich ist.
4. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung, Zahlungsmodalitäten und Fälligkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Projektauftrag oder einer gesonderten Vereinbarung.
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Sofern der Auftragnehmer die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch nimmt, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen. Ist keine Zahlungsfrist vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszins 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Der Auftragnehmer darf die weitere Leistungserbringung zurückhalten, solange fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht ausgeglichen wurden. Bei laufenden technischen Leistungen oder Hosting-nahen Leistungen darf der Auftragnehmer die betroffenen Leistungen nach vorheriger Mahnung und angemessener Nachfrist vorübergehend einschränken oder aussetzen. Der Auftraggeber wird vor einer erheblichen Einschränkung, soweit zumutbar, auf mögliche Folgen hingewiesen.
5. Feedback und Änderungswünsche
Der Umfang der im Projekt enthaltenen Feedback-Runden und Revisionen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Projektauftrag.
Feedback, Freigaben und Änderungswünsche sollen gesammelt, eindeutig und in Textform übermittelt werden.
Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, gelten als zusätzliche Leistungen. Dazu zählen insbesondere zusätzliche Unterseiten, neue Funktionen, neue Designs, technische Integrationen, strategische Neuausrichtungen oder Änderungswünsche nach Abnahme.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, nicht vereinbarte Zusatzleistungen ohne gesonderte Beauftragung zu erbringen.
6. Lieferung, Abnahme und Projektdateien
Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden. Im Übrigen sind Zeitpläne und Liefertermine unverbindliche Richtwerte.
Nach Fertigstellung einer abnahmefähigen Projektleistung fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber in Textform zur Abnahme auf. Der Auftraggeber hat die Leistung innerhalb von 10 Werktagen zu prüfen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Abnahme noch eine begründete Abnahmeverweigerung unter Benennung mindestens eines konkreten wesentlichen Mangels, gilt die Leistung als abgenommen.
Die Abnahme gilt ebenfalls als erteilt, wenn der Auftraggeber die Leistung veröffentlicht, produktiv nutzt oder gegenüber Dritten verwendet, sofern nicht zuvor ausdrücklich ein wesentlicher Mangel gerügt wurde.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Berechtigt gerügte Mängel wird der Auftragnehmer innerhalb angemessener Frist beheben.
Der Auftraggeber erhält, soweit nicht anders vereinbart, die finalen Arbeitsergebnisse in der für den vereinbarten Zweck üblichen Form. Eine Herausgabe offener Arbeitsdateien, Rohdaten, Rohmaterialien, Schnittdateien, Quellprojektdateien, interner Konzepte, Zwischenschritte oder nicht finaler Entwürfe ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
7. Nutzungsrechte und Fremdmaterialien
Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnisse, insbesondere Designs, Texte, Grafiken, Konzepte, Codes, Websites, Landingpages, Videoinhalte, Skripte und sonstige kreative oder technische Leistungen, bleiben bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung im Eigentum beziehungsweise unter der ausschließlichen Nutzungsbefugnis des Auftragnehmers, soweit rechtlich zulässig.
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber, soweit nicht anders vereinbart, ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den individuell für ihn erstellten finalen Arbeitsergebnissen für den vertraglich vereinbarten Zweck.
Eine darüber hinausgehende Übertragung, Unterlizenzierung, Weitergabe, Bearbeitung oder Nutzung für andere Zwecke bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers, sofern sie nicht bereits ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Auftragnehmer darf allgemeines Know-how, Methoden, technische Bausteine, Templates, Frameworks und nicht individualisierte Gestaltungselemente auch für andere Projekte verwenden, sofern dadurch keine vertraulichen Informationen oder exklusiven Rechte des Auftraggebers verletzt werden.
Für Drittmaterialien wie Stockfotos, Videos, Musik, Schriftarten, Plugins, Templates, Software, Themes, Schnittstellen, KI-Tools oder sonstige Fremdleistungen gelten die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Anbieter. Laufende Lizenzgebühren, Accountkosten, Toolkosten, Plugin-Gebühren, Hostingkosten oder sonstige Drittanbietergebühren trägt der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Auftraggeber versichert, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte, Bilder, Texte, Logos, Marken, Zugangsdaten und sonstigen Materialien frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die erforderlichen Rechte verfügt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten, Materialien oder Weisungen beruhen.
8. KI-gestützte Inhalte
Der Auftragnehmer kann bei der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge einsetzen, sofern dem keine ausdrückliche Vereinbarung oder berechtigte Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
KI-gestützte Werkzeuge können insbesondere unterstützend für Ideen, Konzepte, Texte, Designs, Bildideen, Code, Recherchen oder Strukturen verwendet werden.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, übernimmt der Auftragnehmer keine Garantie dafür, dass KI-gestützte Inhalte ausschließlich, einzigartig, schutzfähig oder vollständig frei von Ähnlichkeiten zu Inhalten Dritter sind.
Rechtlich sensible Inhalte, insbesondere werbliche Aussagen, gesundheitsbezogene Aussagen, Finanzthemen, rechtliche Texte, Datenschutztexte, Branchenpflichten oder Aussagen mit besonderem Haftungsrisiko, sind vom Auftraggeber eigenverantwortlich zu prüfen oder rechtlich prüfen zu lassen, sofern diese Prüfung nicht ausdrücklich als gesonderte Leistung vereinbart wurde.
9. Referenzen
Der Auftragnehmer darf veröffentlichte oder vom Auftraggeber freigegebene Projektergebnisse, Logos, Screenshots, Designs und sonstige Arbeitsergebnisse zu Referenzzwecken im eigenen Portfolio, auf der eigenen Website, in Präsentationen, in sozialen Medien und in Werbematerialien verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigtem Grund in Textform widerspricht.
Vertrauliche, interne, unveröffentlichte oder ausdrücklich als nicht referenzfähig gekennzeichnete Inhalte werden nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers zu Referenzzwecken verwendet.
10. Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Projektleistungen zum Zeitpunkt der Abnahme frei von wesentlichen Mängeln sind. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gelten, soweit nichts anderes wirksam vereinbart wurde.
Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die durch nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte des Auftraggebers, Drittanbieter-Updates, Änderungen externer Systeme oder sonstige Umstände außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers entstehen.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für arglistig verschwiegene Mängel, ausdrücklich übernommene Garantien sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Soweit gesetzlich zulässig, ist diese Haftung der Höhe nach auf die für den jeweiligen Auftrag vereinbarte Nettovergütung begrenzt, mindestens jedoch auf 1.000,00 Euro und höchstens auf 3.000,00 Euro je Schadensfall.
Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für Inhalte, rechtliche Zulässigkeit, Wettbewerbsrecht, Impressumspflichten, Datenschutztexte, Tracking-Einwilligungen, Werbeaussagen, Branchenpflichten oder sonstige rechtliche Anforderungen des Auftraggebers übernimmt der Auftragnehmer keine rechtliche Prüfung, sofern dies nicht ausdrücklich als gesonderte Leistung vereinbart wurde.
Für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder dauerhafte Nutzbarkeit von Leistungen Dritter, insbesondere Hosting-Anbietern, Domain-Registraren, Zahlungsdienstleistern, CRM-Systemen, Analyse-Tools, Social-Media-Plattformen, Werbeplattformen, Plugins, Schnittstellen, Tracking-Systemen, KI-Tools oder sonstigen externen Diensten, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr, sofern der Ausfall nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist.
11. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, zur Vertragsdurchführung, zur Kommunikation, zur Abrechnung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, insbesondere im Rahmen von Hosting, Website-Betreuung, Formularverarbeitung, CRM-Anbindungen, Tracking, Newsletter-Systemen, Leadgenerierung oder Analyse-Tools, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO.
Der Auftraggeber bleibt, soweit gesetzlich einschlägig, Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die von ihm betriebenen Websites, Landingpages, Werbekampagnen, Tracking-Systeme, Formulare, Kundendaten und sonstigen Datenverarbeitungen.
Der Auftraggeber ist insbesondere für Datenschutzhinweise, Einwilligungen, Cookie- oder Consent-Mechanismen und datenschutzrechtliche Informationspflichten verantwortlich, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer übernommen wurden.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch den Auftragnehmer ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
12. Laufzeit und Kündigung
Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Abnahme, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Laufende Betreuungsverträge, insbesondere für SEO, Social Media, Wartung, Hosting-nahe Leistungen, technische Betreuung, Content-Erstellung oder Ads-Betreuung, laufen für die vereinbarte Mindestlaufzeit.
Ist keine Mindestlaufzeit vereinbart, können laufende Betreuungsverträge von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei erheblich gegen vertragliche Pflichten verstößt, fällige Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung nicht leistet oder erforderliche Mitwirkungspflichten dauerhaft nicht erfüllt.
Kündigt der Auftraggeber einen Projektvertrag ohne wichtigen Grund vor vollständiger Leistungserbringung, sind die bis dahin erbrachten Leistungen, angefallenen Aufwände und nicht mehr stornierbaren Drittleistungen angemessen zu vergüten. Eine vereinbarte Anzahlung kann damit verrechnet werden. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Änderungen und Ergänzungen individueller Vertragsvereinbarungen sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.